WS Sticky Sidebar Links

Autogas Rankers

47807 Krefeld, Kölnerstr. 470

 

AGB Umrüstung auf Autogas (LPG), Fahrzeug Reparatur

 

  1. Angebot / Auftrag

    Ein Angebot / Auftrag ist immer über eine komplette Autogasanlage inkl. Einbau.

    Die komplette Anlage besteht aus einem Motorkit, Gastank, Befüllanschluss, Tankadapter Deutschland, Abgasgutachten oder R115 (wenn nötig), GSP, Tüv Eintragung (wenn nötig) Der Umrüstpreis ist inkl. MwSt.

  2. Gastank

    Der Gastank (Multiventiltank) bis 100L wird nach Kundenwunsch anstelle des Reserverad in der Reserveradmulde, unter dem Fahrzeug oder als Zylindertank verbaut.

    Gastanks über 100L oder Gastanks als Vierloch Version sind Aufpreispflichtig!

  3. Befüllanschluss

    Der Befüllanschluss wird wenn technisch möglich, unter der Originalen Benzintankklappe verbaut. Sollte dies nicht möglich sein, wird der Befüllanschluss im Stoßfänger oder im unteren Bereich des Seitenteils montiert.

  4. Kraftstoffwahlschalter

    Der Kraftstoffwahlschalter (Umschalter) wird, wenn nicht anders Abgesprochen, im Armaturenbrett verbaut.

  5. OBD Anschluss

    Bei einigen Fahrzeuge benötigt die Autogasanlage einen OBD (Onboard Diagnose) Anschluss. Bei diesen Fahrzeugen kann kein weiteres Zubehör an dem OBD Anschluss betrieben werden.

    Sollte dies dennoch nötig sein, z.b. Elektronischem Fahrtenbuch, muss ein OBD Erweiterungssatz verbaut werden. Dies ist Aufpreispflichtig!

 

  1. LPG dient in erster Linie zur Senkung des Schadstoff Ausstoß (CO2) und zur Senkung der Kraftstoff kosten.

    Autogas auch LPG genannt, ist derzeit die Preisgünstigste Alternative zum Benzin- oder Dieselbetrieb.

    Man findet ein flächendeckendes Tankstellennetz in Deutschland, sowie in vielen anderen Ländern der EU.

  2. Vor dem Einbau einer Gasanlage

    Der Kunde versichert das der Motor sich im einwandfreien Zustand befindet.

    Der Umrüster macht eine Kostenlose Fehlerdiagnose über die Onboard Diagnose.

    Der Umrüster kann bei diagnostizierten Motor Problemen den Einbau verweigern.

  3. Otto-Motoren

    Generell sind Otto Motoren für den Benzinbetrieb konzipiert.

    Das heißt, dass nicht jeder Motor uneingeschränkt für den Autogasbetrieb geeignet ist.

    Bei ungeeigneten Motoren muss ein Ventilschutzsystem mit verbaut werden.

    Dieses System hat einen Additiv Behälter, der vom Kunden auf Füllstand überwacht werden muss. Dies Systeme sind Aufpreispflichtig!

  4. Betrieb mit Autogas LPG

    Beim fahren mit Autogas sollten Höchst Drehzahlen und Vollgasfahrten vermieden werden.

    Bei ungeeigneten Motoren die mit einem Ventilschutzsystem ausgerüstet worden sind, wird wenn möglich, ab einer Drehzahl von ca. 4500 U/min Softwaretechnisch auf Benzin umgeschaltet oder Benzin beigemischt.

    Da es sonst zu Ventil, Ventilsitz und Zylinderkopfschäden kommen kann.

  5. Werksgarantie

    Die Werksgarantie kann zumindest für den Motor verloren gehen !

    Optional kann eine Motor Garantieversicherung abgeschlossen werden.

    (das Fahrzeug darf nicht älter als 7 Jahre sein und nicht mehr als 130 Tkm gelaufen haben)

  6. Gewährleistung

    Eine Gewährleistung besteht für 24 Monate (bei Prins 36 Monate) auf alle Komponenten der Autogas Anlage.

    (Hersteller Abhängig auch mit Km Begrenzung)

  7. Kontrolle der Gasanlage

    Die Kontrolle der Gasanlage muss nach Hersteller Vorschrift durchgeführt werden.

    (Garantieverlust)

    Eine regelmäßige Inspektion des Fahrzeugs und der Gasanlage gewährleisten lange Freude an dem Umgerüsteten Fahrzeug.

  8. Ventilspiel und Zündanlage

    Bei Motoren ohne Hydraulischem Ventilspielausgleich muss das Ventilspiel eventuell öfter als vorgesehen kontrolliert und eingestellt werden.

    Da die Zündanlage etwas mehr beansprucht wird, kann ein verkürzter Wechselintervall der Zündkomponenten fällig werden.

  9. Mehrverbrauch

    Durch unterschiedliche Autogas Qualitäten der Tankstellen und deren Mischungen, sowie unterschiedlichen Jahreszeiten, kann es zu einem Mehrverbrauch bis 25% kommen.

    (in der Regel ca.10-15%)

  10. Benzintank

    Der Benzintank Ihres Fahrzeugs, sollte immer mindestens zu ¼ gefüllt sein, um Schäden an der Benzinpumpe zu vermeiden. (Kühlung der Benzinpumpe)

    Mindestens alle 3-4 Monate sollte Benzin Nachgetankt werden, um einer Alterung des Benzin vorzubeugen.

  11. Motorwäsche

    Eine Motorwäsche ist zu vermeiden, um empfindliche Elektronische Bauteile nicht zu beschädigen. (Garantieverlust)

  12. Die Schadstoffklasse wird nicht beeinflusst.

    In manchen Fällen, senken sich die Kosten der KFZ Steuer.

  13. Hauptuntersuchung

    Zur Hauptuntersuchung (Tüv) ist eine GAP fällig. (Gasanlagen Prüfung)

  14. Probleme nach der Umrüstung

    Sollten nach der Umrüstung unvorhersehbare Probleme auftreten, hat der Umrüstbetrieb das Recht zur Nötigenfalls auch mehrmaligen Nachbesserung.

    Der Kunde hat hierzu das Fahrzeug zum Umrüstbetrieb zu verbringen.

    Dem Kunden kann ein kostenpflichtiges Leihfahrzeug zur Verfügung gestellt werden.

  15. Unlösbare Probleme

    Wenn es während der Garantiezeit zu unlösbaren Problemen mit der Gasanlage kommt, wird der kostenlose Rückbau der Anlage durch den Umrüstbetrieb durchgeführt.

    Die Rücknahme der Autogasanlage Komponenten ist Freiwillig, der Preis der Komponenten ist Verhandlungssache.

  16. Haftung

    Der Umrüstbetrieb übernimmt keine Garantie oder Gewährleistung für eventuelle Schäden am Motor, dessen Anbauteile, Katalysator, Lambdasonden oder Motorelektronik.

  17. Bezahlung

    Bei Fahrzeug Abholung ist die Rechnung für die Autogas Umrüstung oder Reparatur in Bar oder per EC Zahlung sofort fällig.

    Kann die Rechnung nicht bezahlt werden, hat der Umrüstbetrieb (die Werkstatt) ein Zurückbehaltungsrecht und auch ein Pfandrecht. Dies bedeutet das der Umrüstbetrieb (die Werkstatt), dass Fahrzeug nicht heraus geben muss, so lange die Rechnung nicht bezahlt worden ist.

  18. Termine

  19. Werden Werkstatt Termine kurzfristig abgesagt oder der Kunde erscheint nicht zum ausgemachten Termin, kann bei der dritten Absage / nicht Erscheinen, der Werkstatt Tag in Rechnung gestellt werden.